Mittwoch, 11. November 2015

Freispruch für den Lehrling!

Hier handelt es sich nicht um eine Gerichtsverhandlung, nein, nein keine Sorge. Es geht viel mehr um eine alte Tradition im Handwerk.

Denn hat der Lehrling seine Lehrzeit absolviert, dann wird er von der Lehre freigesprochen und in den Junggesellenstand (ja, so heißt das ;-) gehoben.
Leider habe ich noch keine Freisprechung persönlich erleben dürfen.

Ich persönlich finde diese alten Traditionen sehr schön.
Dazu gehören auch die Fahnen des Gewerbe und Handwerks für jede Zunft.
Hier sehen Sie die Fahnenparade des Wiener Gewerbes und Handwerks beim Ball der Wiener Wirtschaft.



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